Gefahrguttransport ADR 2025 Änderungen
Das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) wird alle zwei Jahre aktualisiert. Auch die Version des ADR 2025, bringt wieder Neuerungen und Änderungen zu Batterien und insbesondere zu Fahrzeugen mit Batterien und die damit verbundenen Sondervorschriften. Darüberhinaus zahlreiche Detailänderungen in allen Teilen des ADR. Die allgemeine Übergangsfrist endet am 30.06.2025, ab dem 01.07.2025 müssen im Regelfall der Vorschriften des ADR 2025 zur Anwendung kommen.
Wichtig für Unternehmen, die Gefahrgut nur in begrenzter Menge transportieren und deshalb von vielen Vorschriften des ADR befreit sind:
Durch die Aufnahme von 8.2.3 in ADR 3.4.1. wird klargestellt, dass auch für Gefahrgut nur in begrenzter Menge die Fahrzeugführer der Unterweisungspflicht unterliegen.
Die Präzisierung der Handhabung der Begleitpapiere sollte in Zukunft Missverständnisse vermeiden. In 8.1.2.1 und 8.1.2.2 sind die Papiere aufgelistet, die im Fahrerhaus der Beförderungseinheit mitgeführt werden müssen.
Schon ab ADR 2023 musste für alle Klasse 1 Stoffe ein Sicherungsplan erstellt werden, jedoch mit einer Übergangsvorschrift bis zum 31.12.2024. Dies bedeutet, dass ab 2025 auch für Feuerwerk ein Sicherungsplan erforderlich ist.
Hier eine Zusamenfassung der wichtigsten Änderungen: