Gefährdungsbeurteilung – angemessen, rechtssicher, zielführend

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV V1) sind alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren.

Der Arbeitgeber kann fachkundige Personen wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beauftragen.

Unsere Leistungen:
  • Erarbeitung einer angemessenen, praktischen Vorgehensweise unter Berücksichtigung der Unternehmens- und Prozessstruktur
  • Unterstützung bei der Entscheidung wo in wel­chem Umfang und mit welcher Dringlichkeit welche Maßnahmen erforderlich sind
  • Regelmäßige Aktualisierung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung, die auch als Teilaspekt in ein Managementsystem integriert werden kann
Ziel:
  • Kontinuierliche Verbesserung der Betriebssicherheit
  • Rechtssichere Dokumentation

Die Gefährdungsbeurteilung steht im Zentrum des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie bildet die Basis für ein systematisches und wirkungsvolles Sicherheits- und Gesundheitsmanagement mit dem  Ziel der Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Sie ist Voraussetzung für die Auswahl sicherer Arbeitsmittel und die Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsverfahren und Arbeitsumgebungen.