Gefährdungsbeurteilung – angemessen, rechtssicher, zielführend
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV V1) sind alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren.
Der Arbeitgeber kann fachkundige Personen wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beauftragen.
Unsere Leistungen:
- Erarbeitung einer angemessenen, praktischen Vorgehensweise unter Berücksichtigung der Unternehmens- und Prozessstruktur
- Unterstützung bei der Entscheidung wo in welchem Umfang und mit welcher Dringlichkeit welche Maßnahmen erforderlich sind
- Regelmäßige Aktualisierung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung, die auch als Teilaspekt in ein Managementsystem integriert werden kann
Ziel:
- Kontinuierliche Verbesserung der Betriebssicherheit
- Rechtssichere Dokumentation
Die Gefährdungsbeurteilung steht im Zentrum des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie bildet die Basis für ein systematisches und wirkungsvolles Sicherheits- und Gesundheitsmanagement mit dem Ziel der Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Sie ist Voraussetzung für die Auswahl sicherer Arbeitsmittel und die Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsverfahren und Arbeitsumgebungen.