Die Fachkraft für Arbeitssicherheit informiert, koordiniert und moderiert den Arbeitsschutz im Unternehmen
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jedes Unternehmen ab einem Mitarbeiter dazu, sich durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (früher Sicherheitsfachkraft) bei der Gestaltung einer sicheren Arbeitsorganisation beraten zu lassen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Sie darin, den Arbeits- und Gesundheitsschutz effektiv in die betrieblichen Prozesse Ihres Unternehmens zu integrieren.
Wesentliche Aufgaben sind:
- Unterstützung bei der Strukturierung und Koordination des Arbeitsschutzes
- Durchführung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen
- Durchführung der Arbeitsplatzbewertung zu Ergonomie, psychischer und physischer Belastungen und deren Dokumentation
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Regelmäßige Beratung vor Ort und Bereitstellung von Informationen zu gesetzlichen Änderungen
- Sicherheitstechnische Beratung bei der Neubeschaffung oder Veränderung von Maschinen und Anlagen
- Auswahl der geeigneten persönlichen Schutzausrüstung
- Durchführung von Schulungen und Sicherheitsunterweisungen
- Zusammenarbeit mit Behörden und Versicherungen
Die Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden durch die Berufsgenossenschaft pro Mitarbeiter und Jahr vorgegeben. Je nach Branche wird das Unternehmen gemäß DGUV V2 einer Gefährdungsgruppe zugeordnet (Gruppe 1 = 2,5 h; Gruppe 2 = 1,5 h; Gruppe 3 = 0,5 h).
Für Kleinbertiebe bis maximal 10 Mitarbeitern gibt es die Möglichkeit einer vereinfachten Betreuung.
Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot zur Betreuung als Sicherheitsfachkraft.