Schon seit Februar 2021 gilt die überarbeite Norm DIN 18799-3:2021-02 Ortsfeste Steigleiternanlagen an baulichen Anlagen Teil 3 Zubehörteile. Obwohl diese Änderung schon seit über vier Jahren in Kraft ist sind die Steigleitern an den meisten Gebäuden nicht nachgerüstet worden. Viele Betreiber gehen davon aus, dass Bestandsschutz besteht. Doch sind dem Bestandsschutz Grenzen gesetzt und bauliche Anlagen müssen ausreichenden Schutz gewährleisten.
Die geänderte Norm sieht für Steigleitern ab einer Höhe von 3m an der Ausstiegsstelle eine Abstruzsicherung z.B. ein Geländer links und rechts der Ausstiegsstelle und eine Durchgangssperre am Zugang zur Leiter.