Die Ermittlung psychischer Belastungen ist Teil der Gefährdungsbeurteilung
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber, die Psychischen Belastungen im Unternehmen zu ermitteln und bei Bedarf Maßnahmen zur Reduzierung festzulegen.
Die Gefährdungsanalyse psychischer Belastungen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein starkes Instrument um Engagement und Arbeitszufriedenheit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nachhaltig zu verbessern.
Unsere Leistungen:
- Planung der Ermittlung (Auswahl des Messinstruments, Unterteilung in geeignete Betriebsteile, Einbindung interner Beteiligter)
- Information der Mitarbeiter
- Durchführung der Analyse
- Datenauswertung und Interpretation
- Ergebnisaufbereitung und Darstellung im Unternehmen.
Ihr Vorteil:
- Sie erhalten Rechtssicherheit und Verbessern die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter. Dies macht sich nachweislich bezahlt in Form geringerer Fluktuation, niedrigerer Fehlzeiten und Imageverbesserung.
- Sie haben einen kompetenten Ansprechpartner, der Sie über den gesamten Prozess von der Planung, über die Analyse bis zur wirksamen Umsetzung der Maßnahmen begleitet.
- Sie profitieren von unseren langjährigen praktischen Erfahrungen aus verschiedenen Branchen mit unterschiedlichen Unternehmensgrößen.