Im Unternehmen sollten Verantwortlichkeiten und Abläufe im Umgang mit akuten Ereignissen und in der nachfolgenden Versorgung und Betreuung festgelegt sein. Anhand der Gefährdungsbeurteilung sollten die Risiken für traumatische Ereignisse eingeschätzt und ein betriebsspezifisches Betreuungskonzept inklusive Notfallplan erstellt werden. Da Menschen individuell auf Ereignisse reagieren, ist immer auch eine Einzelfallbetrachtung notwendig.
Die Gesetzliche Unfallversicherung vermittelt Psychotherapie
Benötigen Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall psychologische Hilfe, greift das Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung. Betroffene sollten sich umgehend an einen Durchgangsarzt (D-Arzt) wenden. Dieser leitet das Verfahren ein, woraufhin die Betroffenen sehr kurzfristig eine Psychotherapie erhalten.
Dieses bundesweit einzigartige Angebot gewährleistet eine schnelle Versorgung. Das Netzwerk wird kontinuierlich ausgebaut und durch Instrumente wie Videotherapie ergänzt, um auch Beschäftigte im ländlichen Raum gut zu versorgen.
Mehr Informationen zum Psychotherapeutenverfahren
Information zur Vorbereitung auf traumatische Ereignisse im Betrieb: Link