Sicherheitsunterweisungen – ein wichtiger Baustein in der Arbeitsschutzorganisation
Die Sicherheitsunterweisung muss vor Aufnahme der gefährlichen
Tätigkeit, bei wesentlichen Änderungen und regelmäßig wiederholend
(mindestens jährlich gem. DGUV V1 und GefStoffV) stattfinden.
Rechtsgrundlagen für Sicherheitsunterweisungen sind:
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Biostoffverordnung
- Lasthandhabungsverordnung
- PSA-Benutzungsverordnung
Die Ermittlung und Festlegung der erforderlichen
Personalqualifikation ist Teil der Gefährdungsbeurteilung. Im Rahmen
der regelmäßigen Arbeitsschutzbetreuung erstellen wir ein Unterweisungs-
und Schulungsverzeichnis, das die Qualifikationsanforderungen aus den
relevanten Rechtsbereichen für ihre Mitarbeiter abbildet. Die
erforderlichen Unterweisungen und Schulungen im
Bereich Arbeitssicherheit, Brandschutz und Gefahrgutrecht werden unter
Berücksichtigung betrieblicher Anforderungen vor Ort durchgeführt.