Neuregelung Sicherheitsbeauftragte
Bundestagsbeschluss vom 26. März 2026
Der Deutsche Bundestag hat einer Änderung des § 22 SGB VII zugestimmt. Die verabschiedete Neuregelung zur Bestellung von Sicherehistbeauftragten fällt differenzierter aus als ursprünglich geplant. Die Bestellpflicht ist zukünftig nach Betriebsgröße und Gefährdungslage gestaffelt:
- Unter 20 Beschäftigte: Keine Pflicht – unabhängig von der Gefährdungslage
- 20 bis unter 50 Beschäftigte: Pflicht nur bei besonderer Gefährdung für Leben und Gesundheit
- Ab 50 Beschäftigte: Generelle Bestellpflicht
Damit müssen Unternehmen mit 20 bis 50 Beschäftigte im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung feststellen, ob eine besondere Gefährdung besteht. Diese Bewertung entscheidet ob und gegebenenfalls wieviele SiBe, für welche Betriebsbereiche zu beauftragen sind.