Neuregelung Sicherheitsbeauftragte Bundestagsbeschluss vom 26. März 2026 Der Deutsche Bundestag hat einer Änderung des § 22 SGB VII zugestimmt. Die verabschiedete Neuregelung zur Bestellung von Sicherehistbeauftragten fällt differenzierter aus als ursprünglich geplant. Die Bestellpflicht ist zukünftig nach Betriebsgröße und Gefährdungslage gestaffelt: Unter 20 Beschäftigte: Keine Pflicht – unabhängig von der Gefährdungslage 20 bis unter 50 Beschäftigte: Pflicht nur bei besonderer Gefährdung für Leben und Gesundheit Ab 50…