ASR A6 Bildschirmarbeit Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A6 Bildschirmarbeit konkretisiert, wie die in der Arbeitsstättenverordnung geforderten Schutzziele erfüllt werden können. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bekommen praktische Anforderungen, wie die Verordnung umgesetzt werden sollte. Wer die Technischen Regeln einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. Die neue ASR A6 „Bildschirmarbeit“ stützt sich inhaltlich auf die bekannten Informationsschriften DGUV I 215-450 „Softwareergonomie“ und…