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TRGS 561 – Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen

Die TRGS 561 gilt für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber krebserzeugenden Metallen und ihren anorganischen Verbindungen der Kategorie 1A oder 1B mit Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) oder risikobasiertem Beurteilungsmaßstab (BM). Sie konkretisiert die besonderen Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung und das Maßnahmenkonzept sowie die Anforderungen der TRGS910 hinsichtlich der Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren anorganischen Verbindungen. Die neue TRGS 561 ist insbesondere für folgende Branchen und Bereiche relevant:…