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Mutterschutzgesetz und Gefahrstoffe

Die Regelungen zum Mutterschutz wurden komplett überarbeitet. Damit verbunden sind grundlegende Änderungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung  auch prüfen, ob für Schwangere eine „unverantwortbare Gefährdung“ vorliegt. Über Ihr Gefahrstoffverzeichnis sollten Sie schnell erkennen können, ob und wo in Ihrem Betrieb Gefahrstoffe verwendet werden, die eine besondere Gefährdung darstellen. Folgende Gefahrenhinweise zeigen eine besondere Gefährdung an: Wirkung auf oder über…