TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen Diese Technische Regel gilt für Aufzugsanlagen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und beschreibt sicherheitstechnische und organisatorische Anforderungen, die bei der Verwendung von Aufzugsanlagen zu berücksichtigen sind. Zu den Pflichten des Betreibers gehören: Bestimmungsgemäße Verwendung sicherstellen Gefährdungsbeurteilung mit Betrachtung der Schnittstelle Aufzug – Gebäude erstellen Zugang zur Aufzugstechnik regeln Qualifizierte Instandhaltung und Prüfung veranlassen und den…