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Neue Arbeitsstättenverordnung

Ende November 2016 wurde die novellierte Arbeitsstättenverordnung veröffentlicht. Neu sind Regelung zum Homeoffice/Telearbeitsplatz: Als Telearbeitsplätze gelten Bildschirmarbeitsplätze, die der Arbeitgeber für einen festgelegten Zeitraum im Privatbereich des Mitarbeiters einrichtet. Für diese bedarf es eine Vereinbarung mit dem Beschäftigten über einen Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich. Darin sollen Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzgestaltung festgelegt werden. Präzisiert werden die Inhalte der Sicherheitsunterweisung: Zwar bestand eine solche Unterweisungspflicht bereits bisher. Aber…