Coronaregeln am Arbeitsplatz – neu Nach der Neufassung der Corona-ArbSchV, die am 20. März 2022 in Kraft trat, bleibt die Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzepts bestehen. Arbeitgeber*innen müssen in einem betrieblichen Hygienekonzepten die erforderlichen Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festlegen und entsprechend umsetzen. In der Gefährdungsbeurteilung werden die für den Betrieb notwendigen Schutzmaßnahmen vor einer Corona-Infektion festgelegt. So kann weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Maske notwendig sein.…