Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern Die DGUVI 201-056 dient als Planungsgrundlagen zur Auswahl von Absturzschutzsystemen auf Dächern. Gemäß ArbStättV besteht Absturzgefahr ab einer Absturzhöhe von 1m. Zu Berücksichtigen ist die Rangfolge der Schutzmaßnahmen, wobei der Kollektivschutz immer Vorrang zum Individualschutz hat. Umwehrungen, als Kollektivschutz, müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Ab einer Absturzhöhe von 12,00 m beträgt die Mindesthöhe für Umwehrungen 1,10 m. Bereiche die mehr als 2,00 m…