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Gefahrstoffverzeichnis

Das Gefahrstoffverzeichnis nach § 6 Abs. 10 GefStoffV verschafft einen Überblick über alle im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe. Ein Gefahrstoffverzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: Bezeichnung des Gefahrstoffes, Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften, Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen, Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können. Im Verzeichnis wird auf die aktuellen Sicherheitsdatenblätter hingewiesen und die Ergebnisse…