Gefahrstoffverordnung – Umgang mit Asbest In die geänderten Gefahrstoffverordnung wurden auch Regelungen zum Umgang mit Asbest integriert. Neben Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen werden in der GefStoffV nun auch klare Vorgaben bei zulässigen Tätigkeiten im Rahmen von Abbruch, Sanierung und Instandhaltungsmaßnahmen gereglt. Im Februar 2025 wurde außerdem die Änderung der TRGS519 Asbest -Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten veröffentlicht. Es werden neue Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten bei…