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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel konkretisiert  gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz, die schon im April als „Bundeseinheitlicher SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard“ veröffentlicht wurde. Es bleiben Abstand, Hygiene und Masken die wichtigsten Instrumente, um das Infektionsrisiko für die Mitarbeiter zu minimieren. Betriebe, die die Regel anwenden, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Gleichwertige oder strengere Regeln, zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich…