Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Ab dem 01.10.2022 ist die , seit dem 25.05.2022 ausgelaufene SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wieder in Kraft. Für die Unternehmen bedeutet das, dass die Gefährdungbeurteilung zur Infektionsgefahr aktualisiert werden und auf Grundlage der neuen Verordnung ein neues Hygienekonzept erstellt werden muss. Die Mindestmaßnahmen sind bereits hinlänglich aus den vorangegangen Corona-Arbeitsschutzverordnungen bekann: Mindestabstand 1,5m einhalten Handhygiene Lüften von Räimen Vermeidung und Reduzierung von betriebsbedingten Personenkontakten Unterweisung…