Kontakt

Diisocyanat – Einschränkung der Verwendung

Diisocyanat – beschränkte Verwendung Die REACH-Verordnung1(EG) Nr. 1907/2006 reguliert Stoffe, die entweder besonders besorgniserregend sind oder bei deren Verwendung ein unangemessenes Risiko für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt besteht. Das ist bei der Verwendung von diisocyanathaltigen Produkten der Fall. Diisocyanate sind als Inhalationsallergene und Hautallergene in die Kategorie 1 eingestuft. Die Exposition gegenüber dieser Stoffgruppe kann zu schwerwiegenden Atemwegs- und Hauterkrankungen führen.  Die…