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Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Die TRGS 400 beschreibt Vorgehensweisen zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV. Sie bindet die Vorgaben der GefStoffV in den durch das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6 ArbSchG) vorgegebenen Rahmen ein. Die TRGS 400 beschreibt unter anderem, detailiert: Organisation der Gefärdungsbeurteilung Informationsbeschaffung Grundsätze der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Bewertung der Gefährdungen Die Dokumentation TRGS 400 Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Die…