Bevorzugte Einsatzgebiete sind beispielsweise elektrische Betriebsräume, Serveranlagen und Laboratorien, da das Löschmittel CO2 rückstandsfrei löscht. CO2 ist farblos, geruchlos und schwerer als Luft.
Der Löscheinsatz mit CO2-Feuerlöschgeräten kann in kleinen und engen Räumen jedoch lebensgefährlich sein. Bereits ab 5 bis 8 Volumen-% CO2 in der Atemluft droht Erstickungsgefahr.
Die bisherigen, auf das gesamte Raumvolumen bezogenen,
Berechnungen hinsichtlich der zu erwartenden CO2-Konzentration im Raum müssen korrigiert werden. Es muss mit einer anrechenbaren Raumhöhe von maximal 2 m statt der tatsächlichen Raumhöhe gerechnet werden.
5 kg CO2-Feuerlöscher erfordern mindestens 27,5 m2 freie Grundfläche.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Unternehmer oder die Unternehmerin die bereitgestellten
CO2-Löschmittelmengen (Feuerlöscher) in Bezug zu den Raumgrößen zu überprüfen.