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Bevorzugte Einsatzgebiete sind beispielsweise elektrische Betriebsräume, Serveranlagen und Laboratorien, da das Löschmittel CO2 rückstandsfrei löscht. CO2 ist farblos, geruchlos und schwerer als Luft.

Der Löscheinsatz mit CO2-Feuerlöschgeräten kann in kleinen und engen Räumen jedoch lebensgefährlich sein. Bereits ab 5 bis 8 Volumen-% CO2  in der Atemluft droht Erstickungsgefahr.

Die bisherigen, auf das gesamte Raumvolumen bezogenen,
Berechnungen hinsichtlich der zu erwartenden CO2-Konzentration im Raum müssen korrigiert werden. Es muss mit einer anrechenbaren Raumhöhe von maximal 2 m statt der tatsächlichen Raumhöhe gerechnet werden.

5 kg CO2-Feuerlöscher erfordern mindestens 27,5 m2 freie Grundfläche.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Unternehmer oder die Unternehmerin die bereitgestellten
CO2-Löschmittelmengen (Feuerlöscher) in Bezug zu den Raumgrößen zu überprüfen.