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Nur noch bis 31. Dezember 2015 dürfen die Kennzeichen „UMVERPACKUNG“ und „BERGUNG“ kleiner als zwölf Millimeter sein.

Auch für die Abmessungen der Gefahrzettelmuster und sonstigen Kennzeichen läuft die Übergangsfrist am 31.Dezember ab.Zukünftig sind nun die Abmessungen exakt (bis auf die Breite der Umrandung) vorgegeben. Insbesondere die Größe des Warnkennzeichens für Begasung wurde geändert.