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Die TRBS 2121 Teil 1 gilt für die Ermittlung von Schutzmaßnhamen bei der Verwendung von Gerüsten. Die Technische Regel gilt für verschiedene Grüstarten z.B. Fasadengrüste, fahrbare Kleingerüste oder Schutzgerüste. Insbesondere wird auch der Gebrauch des Gerüstes durch den Gerüstnutzer beschrieben. Ein Arbeitgeber, der Mitarbeitern ein Gerüst zum Gebrauch zur Verfügung stellt, muss diese durch eine qualifizierte Person inaugenschein nehmen und die sichere Funktion feststellen lassen.