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Die im Februar 2014 veröffentlichte TRGS 900 »Arbeitsplatzgrenzwerte« sorgte für neue Vorgaben im Arbeitsschutz. Bei A-Staub gilt demnach ein Arbeitsplatzgrenzwert von 1,25 mg/m³. Allerdings gilt bis zum Bis zum 31.12.2018 galt eine Übergangsfrist. Unter bestimmten Bedingungen galt der frühere Wert von 3 mg/m³, wenn der neue Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten werden konnte. Diese Übergangsfrist endete zum Jahresende 2018. Seit 01.01.2019 gilt für A-Staub ein Arbeitsplatzgrenzwert von 1,25 mg/m³.