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Ab 01. Januar 2019 muss für alle Arbeitsplätze eine dokumentierte (§14 MuSchG) Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz mit einer spezieller Betrachtung nach §10 MuSchG vorliegen.

Wir unterstützen Sie bei der Bewertung und Dokumentation.

Mit der Änderung des Mutterschutzgesetztes zum 01.01.2018 wurden auch die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung geändert. Der Arbeitgeber muss nun für jeden Arbeitsplatz prüfen, ob dort Gefahren für Schwangere oder Stillende auftreten. Diese Verpflichtung besteht auch für Arbeitsplätze an denen aktuell ein Mann arbeitet. Die Gefährdungsbeurteilung und die Ergebnisse müssen dokumentiert werden und die Mitarbeiterinnen über mögliche Gefahren bei einer Schwangerschaft informiert werden.

Hier ein Überblick über die Änderungen:

IHK Stuttgart MuSchG