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Ausgangslage waren Probleme bei der Abnahme von Produktions- oder Bürogebäuden, weil die Bauten nicht der Arbeitsstättenverordnung entsprechen.

In einem Gutachten BAuA sieht keine Anpassungsnotwendigkeit beider Rechtsbereiche

Es gebe lediglich Rückgriffe auf Konkretisierungen im jeweils anderen Rechtsgebiet. Kollisionen gebe es auf nachgeordneter Regelungsebene – diese könnten aber schrittweise klargestellt werden. Bei weiteren Umsetzungen sollte es also weder um den Rahmen (wie etwa ein einheitliches Bauordnungsrecht) noch um die Rangfolge der Vorschriften gehen, sondern um das Zusammenwirken der Rechtsgebiete.

Es gelte jeweils die Regelung, die zu einem höheren Schutzniveau für die Beschäftigten führe.

Fälle in denen Abweichungen immer wieder zu Diskussionen führen sind z.B. Brandschutz, Fluchtwege und Sicherheitsbeleuchtung.

Zum Gutachten: Gutachten Baurecht ArbStättV