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Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz MuSchR

Der Ausschusses für Mutterschutz (AfMu) hat eine konkrete Regel zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG im Rahmen des betrieblcihen Arbeitsschutzes veröffentlicht. Die MuSchR beschreibt die 2 Stufen der Gefährdungsbeurteilung zum Schutz schwangerer und stillender Mitarbeiterinnen. Sie konkretisiert die Vorgehensweise und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung. Diese Regel hat den Status der Vermutungswirkung. Das heißt, Arbeitgebende können davon ausgehen, dass bei Einhaltung der Regeln die im Gesetz gestellten Anforderungen erfüllt sind.

Link zur MuSchR

Das Regierungspräsidium hat auf seiner Internetseite eine Arbeitshilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz eingestellt.

Link zur Arbeitshilfe Gefährdungsbeurteilung