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Cannabislegalisierung - nicht am Arbeitsplatz!

Die gesetzliche Unfallversicherung hat sich in einem Positionspapier zur Legalisierung von Cannabis geäußert. Die DGUV tritt dafür ein, dass Cannabis und Alkohol am Arbeitsplatz gleich behandelt werden und verweist auf den §15 Abs.2 DGUVV1. Demnach dürfen sich Versicherte  durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich
selbst oder andere gefährden können.

Gleichzeitig dürfen Unternehmer nach § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen. 

Die Unfallversicherung verweist auf die potenzielle Gefahr durch Beenträchtigung der Verkehrstüchtigkeit und geht von Auswirkungen am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit Unfällen aus. 

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