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Die ASR V3 ist im Juli 2017 in Kraft getreten und konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Bezug darauf, wie eine Gefährdungsbeurteilung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten gestaltet werden kann.

Die ASR V3 erläutert, wann Sie eine bereits erstellte Gefährdungsbeurteilung überprüfen sollten und was Gegenstand der Beurteilung sein sollte. Auch die konkrete Durchführung wird in 8 Prozessschritten detailiert  dargestellt.

Wenn Arbeitsschutz-Verantwortliche nach der ASR V3 vorgehen, tritt die Vermutungswirkung ein. Das heißt, sie können davon ausgehen, dass sie die gesetzlichen Vorschriften aus der Arbeitsstättenverordnung bzw. dem Arbeitsschutzgesetz erfüllen.

ASR V3