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Gefahrstoffverzeichnis

Das Gefahrstoffverzeichnis nach § 6 Abs. 10 GefStoffV verschafft einen Überblick über alle im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe. Ein Gefahrstoffverzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: Bezeichnung des Gefahrstoffes, Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften, Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen, Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können. Im Verzeichnis wird auf die aktuellen Sicherheitsdatenblätter hingewiesen und die Ergebnisse…

Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Die TRGS 400 beschreibt Vorgehensweisen zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV. Sie bindet die Vorgaben der GefStoffV in den durch das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6 ArbSchG) vorgegebenen Rahmen ein. Die TRGS 400 beschreibt unter anderem, detailiert: Organisation der Gefärdungsbeurteilung Informationsbeschaffung Grundsätze der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Bewertung der Gefährdungen Die Dokumentation TRGS 400 Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Die…

Gefahrstoffverordnung – Umgang mit cmr-Stoffen

Gesetzliche Grundlagen Gefahrstoffverordnung § 14: Der Arbeitgeber muss ein Verzeichnis über die gegenüber krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen exponierten Beschäftigten führen. Es muss Angaben zur Höhe und Dauer der Exposition enthalten und 40 Jahre aufbewahrt werden. Beschäftigten sind beim Ausscheiden aus dem Betrieb die sie betreffenden Auszüge aus dem Verzeichnis auszuhändigen. Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) Der Gesetzgeber hat in der Gefahrstoffverordnung weiterhin bestimmt, dass der Arbeitgeber…