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A-Staub Grenzwert

Die im Februar 2014 veröffentlichte TRGS 900 »Arbeitsplatzgrenzwerte« sorgte für neue Vorgaben im Arbeitsschutz. Bei A-Staub gilt demnach ein Arbeitsplatzgrenzwert von 1,25 mg/m³. Allerdings gilt bis zum Bis zum 31.12.2018 galt eine Übergangsfrist. Unter bestimmten Bedingungen galt der frühere Wert von 3 mg/m³, wenn der neue Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten werden konnte. Diese Übergangsfrist endete zum Jahresende 2018. Seit 01.01.2019 gilt für A-Staub ein Arbeitsplatzgrenzwert von…

Gefährdungsbeurteilung schafft Nutzen

In der aktuellen Ausgabe der IHK-Zeitschrift „Niederbayerische Wirtschaft“ wird am Beispiel eines Krankenhauses deutlich, dass die genaue Ermittlung der betriebspezifischen Belastungsfaktoren die Basis für eine zielführende Reduzierung der psychischen Belastungen ist. IHK-Fachartikel_Gefährdungsbeurteilung_schafft_nutzen

Planungshilfe für Notfallmanagement

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV hat eine Planungshilfe für das Notfallmanagement beim Umschlag und innerbetrieblichen Transport von Gefahrgütern und gefährlichen Stoffen erstellt (DGUV Information 208-050). Der Leitfaden stellt Maßnahmen vor, die bei einem unbeabsichtigten Austritt von gefährlichen Stoffen und Gütern zu treffen sind. Diese reichen von der Ermittlung des Stoffes und dessen Eigenschaften bis zur endgültigen Freigabe der betroffenen Arbeitsbereiche.

TRGS 561 – Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen

Die TRGS 561 gilt für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber krebserzeugenden Metallen und ihren anorganischen Verbindungen der Kategorie 1A oder 1B mit Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) oder risikobasiertem Beurteilungsmaßstab (BM). Sie konkretisiert die besonderen Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung und das Maßnahmenkonzept sowie die Anforderungen der TRGS910 hinsichtlich der Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren anorganischen Verbindungen. Die neue TRGS 561 ist insbesondere für folgende Branchen und Bereiche relevant:…

Gefahrstoffverzeichnis

Das Gefahrstoffverzeichnis nach § 6 Abs. 10 GefStoffV verschafft einen Überblick über alle im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe. Ein Gefahrstoffverzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: Bezeichnung des Gefahrstoffes, Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften, Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen, Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können. Im Verzeichnis wird auf die aktuellen Sicherheitsdatenblätter hingewiesen und die Ergebnisse…