Die TRBS 2121 Teil 1 gilt für die Ermittlung von Schutzmaßnhamen bei der Verwendung von Gerüsten. Die Technische Regel gilt für verschiedene Grüstarten z.B. Fasadengrüste, fahrbare Kleingerüste oder Schutzgerüste. Insbesondere wird auch der Gebrauch des Gerüstes durch den Gerüstnutzer beschrieben. Ein Arbeitgeber, der Mitarbeitern ein Gerüst zum Gebrauch zur Verfügung stellt, muss diese durch eine qualifizierte Person inaugenschein nehmen und die sichere Funktion feststellen lassen.
A-Staub Grenzwert
Die im Februar 2014 veröffentlichte TRGS 900 »Arbeitsplatzgrenzwerte« sorgte für neue Vorgaben im Arbeitsschutz. Bei A-Staub gilt demnach ein Arbeitsplatzgrenzwert von 1,25 mg/m³. Allerdings gilt bis zum Bis zum 31.12.2018 galt eine Übergangsfrist. Unter bestimmten Bedingungen galt der frühere Wert von 3 mg/m³, wenn der neue Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten werden konnte. Diese Übergangsfrist endete zum Jahresende 2018. Seit 01.01.2019 gilt für A-Staub ein Arbeitsplatzgrenzwert von…
Mutterschutz – Gefährdungsbeurteilung aktualisieren
Ab 01. Januar 2019 muss für alle Arbeitsplätze eine dokumentierte (§14 MuSchG) Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz mit einer spezieller Betrachtung nach §10 MuSchG vorliegen. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung und Dokumentation. Mit der Änderung des Mutterschutzgesetztes zum 01.01.2018 wurden auch die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung geändert. Der Arbeitgeber muss nun für jeden Arbeitsplatz prüfen, ob dort Gefahren für Schwangere oder Stillende auftreten. Diese Verpflichtung…
Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht widersprechen sich nicht
Ausgangslage waren Probleme bei der Abnahme von Produktions- oder Bürogebäuden, weil die Bauten nicht der Arbeitsstättenverordnung entsprechen. In einem Gutachten BAuA sieht keine Anpassungsnotwendigkeit beider Rechtsbereiche Es gebe lediglich Rückgriffe auf Konkretisierungen im jeweils anderen Rechtsgebiet. Kollisionen gebe es auf nachgeordneter Regelungsebene – diese könnten aber schrittweise klargestellt werden. Bei weiteren Umsetzungen sollte es also weder um den Rahmen (wie etwa ein einheitliches Bauordnungsrecht) noch…
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
Die ASR A2.2 vom Mai 2018 beschreibt den aktuellen Stand der Technik zu Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten enthält. Davon abweichende Maßnahmen gelten also nicht mehr als anerkannter Stand der Technik, auch wenn sie der vorherigen Ausgabe der ASR A2.2 entsprachen. Wichtige Änderungen: weitere Konkretisierungen der Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung Konkretisierungen zur Grundausstattung mit Feuerlöschern bei normaler Brandgefährdung Konkretisierungen zu Löschmitteleinheiten Erweiterungen von Regeln zu…