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Flächendesinfektion

Desinfektion außerhalb von Gesundheitseinrichtungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie:

Als Arbeitgeber legen Sie im Rahmen der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung die Maßnahmen zur Flächendesinfektion fest.

Die Handlungsempfehlung der BG BAU stellt Informationsquellen zur Auswahl eines geeigneten Desinfektionsmittels und über die notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Desinfektionsmitteln bereit.

Handlungshilfe Desinfektion

Flächendesinfektionsmittel sind als Gefahrstoffe klassifiziert. Mögliche Gefährdungen der Mitarbeiter beim Umgang (Lager, Umfüllen, Verwendung) müssen in einer Gefährdungsbeurteilung bewertet und Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden.

Grundsätzlich erforderlich ist die Beschaffung des Sicherheitsdatenblatts.

Auf Grundlage dieser Informationen muss der Arbeitgeber eine Gefahrstoffbetriebsanweisung erstellen, die die Mitarbeiter über die Gefährdungen und die sichere Handhabung informiert.

Die Mitarbeiter, die Flächendesinfektionen durchführen müssen im sichere Umgang mit Flächendesinfektionsmittel vor Beginn der Tätigkeit und jährlich wiederholend unterwiesen werden.