Ab 01. Januar 2019 muss für alle Arbeitsplätze eine dokumentierte (§14 MuSchG) Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz mit einer spezieller Betrachtung nach §10 MuSchG vorliegen. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung und Dokumentation. Mit der Änderung des Mutterschutzgesetztes zum 01.01.2018 wurden auch die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung geändert. Der Arbeitgeber muss nun für jeden Arbeitsplatz prüfen, ob dort Gefahren für Schwangere oder Stillende auftreten. Diese Verpflichtung…
Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht widersprechen sich nicht
Ausgangslage waren Probleme bei der Abnahme von Produktions- oder Bürogebäuden, weil die Bauten nicht der Arbeitsstättenverordnung entsprechen. In einem Gutachten BAuA sieht keine Anpassungsnotwendigkeit beider Rechtsbereiche Es gebe lediglich Rückgriffe auf Konkretisierungen im jeweils anderen Rechtsgebiet. Kollisionen gebe es auf nachgeordneter Regelungsebene – diese könnten aber schrittweise klargestellt werden. Bei weiteren Umsetzungen sollte es also weder um den Rahmen (wie etwa ein einheitliches Bauordnungsrecht) noch…
CO2-Feuerlöscher – Gefahr in engen Räumen
Bevorzugte Einsatzgebiete sind beispielsweise elektrische Betriebsräume, Serveranlagen und Laboratorien, da das Löschmittel CO2 rückstandsfrei löscht. CO2 ist farblos, geruchlos und schwerer als Luft. Der Löscheinsatz mit CO2-Feuerlöschgeräten kann in kleinen und engen Räumen jedoch lebensgefährlich sein. Bereits ab 5 bis 8 Volumen-% CO2 in der Atemluft droht Erstickungsgefahr. Die bisherigen, auf das gesamte Raumvolumen bezogenen, Berechnungen hinsichtlich der zu erwartenden CO2-Konzentration im Raum müssen korrigiert…
Gefährdungsbeurteilung schafft Nutzen
In der aktuellen Ausgabe der IHK-Zeitschrift „Niederbayerische Wirtschaft“ wird am Beispiel eines Krankenhauses deutlich, dass die genaue Ermittlung der betriebspezifischen Belastungsfaktoren die Basis für eine zielführende Reduzierung der psychischen Belastungen ist. IHK-Fachartikel_Gefährdungsbeurteilung_schafft_nutzen
Planungshilfe für Notfallmanagement
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV hat eine Planungshilfe für das Notfallmanagement beim Umschlag und innerbetrieblichen Transport von Gefahrgütern und gefährlichen Stoffen erstellt (DGUV Information 208-050). Der Leitfaden stellt Maßnahmen vor, die bei einem unbeabsichtigten Austritt von gefährlichen Stoffen und Gütern zu treffen sind. Diese reichen von der Ermittlung des Stoffes und dessen Eigenschaften bis zur endgültigen Freigabe der betroffenen Arbeitsbereiche.